93/05/0293•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0293
93/05/0293Supremo Tribunal Administrativo23 de abr. de 1996
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Baubewilligung BauRallg6 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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