93/07/0051•Verwaltungsgerichtshof 93/07/0051
93/07/0051Supremo Tribunal Administrativo29 de jun. de 1995
Spruch und Begründung Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Verhältnis zu anderen Normen und Materien
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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