93/09/0072•Verwaltungsgerichtshof 93/09/0072
93/09/0072Supremo Tribunal Administrativo11 de abr. de 1996
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Besondere Rechtsprobleme Mittelbare Dienstbeschädigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wahrscheinlichkeit Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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