93/09/0445•Verwaltungsgerichtshof 93/09/0445
93/09/0445Supremo Tribunal Administrativo22 de jun. de 1995
Unterschrift des Genehmigenden Verhältnis zu anderen Materien Normen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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