93/11/0072•Verwaltungsgerichtshof 93/11/0072
93/11/0072Supremo Tribunal Administrativo16 de mai. de 1997
Strafnorm Mängel im Spruch Divergenz Spruch Begründung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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