93/12/0076•Verwaltungsgerichtshof 93/12/0076
93/12/0076Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1995
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
A. den Beschluß gefaßt:
Der am 18. März 1993 eingebrachte "Nachtrag zur Beschwerde" wird zurückgewiesen;
B. zu Recht erkannt:
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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