93/12/0196•Verwaltungsgerichtshof 93/12/0196
93/12/0196Supremo Tribunal Administrativo16 de abr. de 1997
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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