93/12/0260•Verwaltungsgerichtshof 93/12/0260
93/12/0260Supremo Tribunal Administrativo28 de fev. de 1996
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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