93/12/0272•Verwaltungsgerichtshof 93/12/0272
93/12/0272Supremo Tribunal Administrativo27 de mar. de 1996
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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