Verwaltungsgerichtshof 94/01/0741

94/01/0741Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1995

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Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Trennbarkeit gesonderter Abspruch

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Verwaltungsgerichtshof 94/01/0741

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie die Abweisung der an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde hinsichtlich der Abgabe der ersten beiden Schüsse betrifft, zurückgewiesen, im übrigen jedoch als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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