94/03/0180•Verwaltungsgerichtshof 94/03/0180
94/03/0180Supremo Tribunal Administrativo13 de nov. de 1996
Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote unbefugtes Durchstreifen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Stempelgebührenaufwand wird abgewiesen.
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