94/04/0241•Verwaltungsgerichtshof 94/04/0241
94/04/0241Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1995
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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