94/04/0247•Verwaltungsgerichtshof 94/04/0247
94/04/0247Supremo Tribunal Administrativo10 de dez. de 1996
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat der Wirtschaftskammer Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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