94/05/0139•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0139
94/05/0139Supremo Tribunal Administrativo16 de set. de 1997
Baurecht Bauordnungen der Länder Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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