94/05/0216•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0216
94/05/0216Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1995
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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