94/05/0230•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0230
94/05/0230Supremo Tribunal Administrativo16 de set. de 1997
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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