Verwaltungsgerichtshof 94/06/0241

94/06/0241Supremo Tribunal Administrativo30 de abr. de 1998

Abrir fonte

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Texto completo

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde der Fünftbeschwerdeführerin P wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt, und

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Sämtliche Beschwerdeführer mit Ausnahme der Fünftbeschwerdeführerin haben dem Land Tirol zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.