94/06/0248•Verwaltungsgerichtshof 94/06/0248
94/06/0248Supremo Tribunal Administrativo12 de out. de 1995
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.190,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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