94/07/0124•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0124
94/07/0124Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1995
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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