94/07/0163•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0163
94/07/0163Supremo Tribunal Administrativo29 de jun. de 1995
Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.765,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 30.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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