94/08/0089•Verwaltungsgerichtshof 94/08/0089
94/08/0089Supremo Tribunal Administrativo16 de mar. de 1999
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Rückforderung des dem Beschwerdeführer gewährten Arbeitslosengeldes wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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