94/08/0131•Verwaltungsgerichtshof 94/08/0131
94/08/0131Supremo Tribunal Administrativo26 de set. de 1995
Besondere Rechtsgebiete Diverses Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das auf Ersatz der Stempelgebühren gerichtete Mehrbegehren wird abgewiesen.
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