94/09/0260•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0260
94/09/0260Supremo Tribunal Administrativo7 de mai. de 1996
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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