94/11/0006•Verwaltungsgerichtshof 94/11/0006
94/11/0006Supremo Tribunal Administrativo23 de abr. de 1996
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der Straf- und Kostenaussprüche wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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