94/11/0108•Verwaltungsgerichtshof 94/11/0108
94/11/0108Supremo Tribunal Administrativo22 de abr. de 1997
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- zu ersetzen; das Mehrbegehren betreffend Stempelgebühren wird abgewiesen.
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