Verwaltungsgerichtshof 94/13/0017

94/13/0017Supremo Tribunal Administrativo20 de nov. de 1996

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Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

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Verwaltungsgerichtshof 94/13/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird im Umfang der Bekämpfung des angefochtenen Bescheides in seinem Abspruch über Umsatzsteuer 1990 zurückgewiesen;

und 2. zu Recht erkannt:

Im übrigen, somit im Umfang der Bekämpfung des angefochtenen Bescheides in seinem Abspruch über Umsatzsteuer 1991, wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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