94/15/0103•Verwaltungsgerichtshof 94/15/0103
94/15/0103Supremo Tribunal Administrativo29 de jun. de 1995
Beschwerderecht Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung
Im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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