94/16/0159•Verwaltungsgerichtshof 94/16/0159
94/16/0159Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1995
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.