94/18/1136•Verwaltungsgerichtshof 94/18/1136
94/18/1136Supremo Tribunal Administrativo29 de fev. de 1996
Der Antrag, der Bezirkshauptmannschaft Ried möge aufgetragen werden, dem Beschwerdeführer bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes einen vorläufigen Sichtvermerk zu erteilen, wird zurückgewiesen;
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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