95/01/0551•Verwaltungsgerichtshof 95/01/0551
95/01/0551Supremo Tribunal Administrativo30 de abr. de 1997
den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 14. Februar 1996, Zl. 4.307.230/10-III/13/95, betreffend Zurückweisung eines Antrages in einer Asylsache
(Zl. 96/01/0287), zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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