95/03/0084•Verwaltungsgerichtshof 95/03/0084
95/03/0084Supremo Tribunal Administrativo12 de jul. de 1995
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit
I. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde der dritt- bis
zweiundzwanzigstbeschwerdeführenden Parteien wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde der erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien wird als unbegründet abgewiesen.
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