95/03/0174•Verwaltungsgerichtshof 95/03/0174
95/03/0174Supremo Tribunal Administrativo11 de out. de 1995
Alkotest Straßenaufsichtsorgan Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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