95/03/0175•Verwaltungsgerichtshof 95/03/0175
95/03/0175Supremo Tribunal Administrativo11 de out. de 1995
Ermessen
Die Beschwerde wird, soweit sie vom Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde, zurückgewiesen;
Die Beschwerde wird, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.
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