95/03/0306•Verwaltungsgerichtshof 95/03/0306
95/03/0306Supremo Tribunal Administrativo24 de abr. de 1996
Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Beweismittel Beschuldigtenverantwortung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.