95/04/0056•Verwaltungsgerichtshof 95/04/0056
95/04/0056Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1995
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.