95/04/0077•Verwaltungsgerichtshof 95/04/0077
95/04/0077Supremo Tribunal Administrativo26 de set. de 1995
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.
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