95/04/0171•Verwaltungsgerichtshof 95/04/0171
95/04/0171Supremo Tribunal Administrativo19 de mar. de 1996
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Verfahrensrecht AVG Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Gewerberecht
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 13.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren werden abgewiesen.
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