95/04/0186•Verwaltungsgerichtshof 95/04/0186
95/04/0186Supremo Tribunal Administrativo19 de mar. de 1996
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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