95/04/0202•Verwaltungsgerichtshof 95/04/0202
95/04/0202Supremo Tribunal Administrativo23 de abr. de 1996
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Beschwerdeführerin die Einstellung des Betriebes des Sägegatters aufgetragen wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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