95/04/0239•Verwaltungsgerichtshof 95/04/0239
95/04/0239Supremo Tribunal Administrativo23 de abr. de 1996
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.190,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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