95/05/0001•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0001
95/05/0001Supremo Tribunal Administrativo23 de mar. de 1999
Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung eigener Wirkungsbereich Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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