95/05/0048•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0048
95/05/0048Supremo Tribunal Administrativo20 de jun. de 1995
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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