95/05/0062•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0062
95/05/0062Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1995
Baurecht Nachbar Beglaubigung der Kanzlei Vervielfältigung von Ausfertigungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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