95/05/0258•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0258
95/05/0258Supremo Tribunal Administrativo26 de mar. de 1996
Formgebrechen behebbare Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verbesserungsauftrag Bejahung Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baubewilligung BauRallg6 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Formgebrechen behebbare Baurecht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Stadt Krems a.d. Donau Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.