95/07/0028•Verwaltungsgerichtshof 95/07/0028
95/07/0028Supremo Tribunal Administrativo28 de mar. de 1996
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beschwerde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Spruch und Begründung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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