95/07/0029•Verwaltungsgerichtshof 95/07/0029
95/07/0029Supremo Tribunal Administrativo25 de abr. de 1996
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein
1. Die Beschwerde wird hinsichtlich der zweitbeschwerdeführenden Partei zurückgewiesen.
2. Im übrigen wird die Beschwerde als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
3. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben den Verfahrensaufwand selbst zu tragen.
4. Das Kostenbegehren des J in S, vertreten durch Dr. M, Rechtsanwalt in B, wird zurückgewiesen.
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