95/08/0062•Verwaltungsgerichtshof 95/08/0062
95/08/0062Supremo Tribunal Administrativo19 de nov. de 1996
I. Hinsichtlich der zu 1. bis 37. genannten Personen wird das Verfahren eingestellt.
II. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
III. Der Beschwerdevertreter und die zu 38. genannte Beschwerdeführerin haben je zur Hälfte der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- und der Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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