95/09/0298•Verwaltungsgerichtshof 95/09/0298
95/09/0298Supremo Tribunal Administrativo7 de mar. de 1996
Spruch und Begründung
Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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