95/11/0184•Verwaltungsgerichtshof 95/11/0184
95/11/0184Supremo Tribunal Administrativo23 de abr. de 1996
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verhältnis zu anderen Normen und Materien KFG
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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