95/13/0215•Verwaltungsgerichtshof 95/13/0215
95/13/0215Supremo Tribunal Administrativo11 de dez. de 1996
Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Beschwerdeführerin hat den ihr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erwachsenen Aufwand selbst zu tragen.
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